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   LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18   

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LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18 (https://dejure.org/2021,53571)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.08.2021 - L 9 SO 30/18 (https://dejure.org/2021,53571)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. August 2021 - L 9 SO 30/18 (https://dejure.org/2021,53571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussberufung; Ausland; Behördenbezeichnung; Beteiligtenfähigkeit; Einrichtung; Feststellungsklage; gewöhnlicher Aufenthalt; Inland; Kostenerstattung; Leistungsklage; Sozialhilfe; tatsächlicher Aufenthaltsort; Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Anschlussberufung; Ausland; Behördenbezeichnung; Beteiligtenfähigkeit; Einrichtung; Feststellungsklage; gewöhnlicher Aufenthalt; Inland; Kostenerstattung; Leistungsklage; Sozialhilfe; tatsächlicher Aufenthaltsort; Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 395
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Denn anders als im Fall des ambulant-betreuten Wohnens, für das § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII eine Ausnahmeregelung zu der durch § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII bestimmten Zuständigkeit für sogenannte Altfälle schafft, gibt es eine vergleichbare Regelung für Leistungen in stationären Einrichtungen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 28, juris Rn. 19).

    Eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII ist ein der Pflege, der Behandlung, der Erziehung oder sonstiger nach dem SGB XII zu deckender Bedarfe dienender, in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren wechselnden Personenkreis bestimmt ist (BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R juris - Rn. 23. Außerdem müssen Einrichtungen i.S. des SGB XII einen Bezug zum SGB XII oder SGB VIII aufweisen (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R, SozR 4-5910 § 97 Nr. 1, juris Rn. 14).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Er kann - davon ausgehend - nicht gezwungen werden, die Feststellungsklage jederzeit und ggf. immer aufs Neue dem Umstand anzupassen, dass nach Klageerhebung auch eine Leistungsklage für weitere zwischenzeitlich verflossene Zeiträume möglich wäre (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - juris Rn. 12).

    Eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII ist ein der Pflege, der Behandlung, der Erziehung oder sonstiger nach dem SGB XII zu deckender Bedarfe dienender, in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren wechselnden Personenkreis bestimmt ist (BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R juris - Rn. 23. Außerdem müssen Einrichtungen i.S. des SGB XII einen Bezug zum SGB XII oder SGB VIII aufweisen (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R, SozR 4-5910 § 97 Nr. 1, juris Rn. 14).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Die Grundsätze der Zuständigkeit für die Sozialhilfe in 98 SGB XII, sind in einem differenzierten Regel-Ausnahmeverhältnis geregelt, das nicht nur für die Leistungserbringung im engeren Sinne gilt, sondern auch die nachträgliche Heranziehung zu Kosten festlegen soll (vgl. BSG Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Ein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ändert also nichts an der Anwendbarkeit von § 98 Absatz 2 Satz 3 Alt. 2 SGB XII - (so im Erg. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2016 - L 7 SO 3237/12 - juris Rn. 34 ff. und die Entscheidung der Vorinstanz) Für diesen Fall bleibt es bei der Verpflichtung zur Erstattung durch den überörtlichen Träger gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Dies wäre hier der Beigeladene.
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Da im Rahmen der Kostenerstattungsansprüche der Anfall zu erstattender Sozialhilfekosten maßgeblich ist, ist das im Zeitpunkt des Kostenaufwandes geltende Recht anzuwenden (BSG vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R - SozR 4-5910 § 111 Nr. 1, juris Rn. 9; Hessisches LSG vom 26. August 2011 - L 7 SO 14/10 - juris Rn. 34).
  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 14/10

    Sozialhilfe - kein Kostenerstattungsanspruch gem § 111 Abs 1 S 1 BSHG - Anwendung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Da im Rahmen der Kostenerstattungsansprüche der Anfall zu erstattender Sozialhilfekosten maßgeblich ist, ist das im Zeitpunkt des Kostenaufwandes geltende Recht anzuwenden (BSG vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R - SozR 4-5910 § 111 Nr. 1, juris Rn. 9; Hessisches LSG vom 26. August 2011 - L 7 SO 14/10 - juris Rn. 34).
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Erweiterung des Leistungsantrags auf Folgezeiträume zu einer Änderung des Klagegrundes führt, weil bei einer zeitlichen Ausdehnung einer Erstattungsforderung hierdurch zugleich der dem Klageantrag zugrundeliegende Lebenssachverhalt geändert würde, wie es das Bundesozialgericht in seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 (B 8 SO 12/16 R, juris Rn. 15 juris) für den dort zugrundeliegenden Sachverhalt festgestellt hat.
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dahingehend, dass die Klage gegen die Behörde zu richten ist, sofern das Landesrecht nach Maßgabe des § 70 Nr. 3 SGG die Beteiligtenfähigkeit von Behörden anerkennt (vgl. nur BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, juris Rn. 14; zur Geltung in Erstattungsstreitverfahren vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 23/07 R - BSGE 102, 10 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2, juris Rn. 12).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dahingehend, dass die Klage gegen die Behörde zu richten ist, sofern das Landesrecht nach Maßgabe des § 70 Nr. 3 SGG die Beteiligtenfähigkeit von Behörden anerkennt (vgl. nur BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, juris Rn. 14; zur Geltung in Erstattungsstreitverfahren vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 23/07 R - BSGE 102, 10 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2, juris Rn. 12).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 3/13 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Allergikers auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18
    Sie bietet die Möglichkeit, die vom Berufungskläger angefochtene Entscheidung des Sozialgerichts auch zu seinen, des sich Anschließenden, Gunsten ändern zu lassen, ohne dass insoweit eine Beschwer vorliegen müsste (st. Rspr. vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 103/65 - BSGE 24, 247 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 3/13 R - juris.
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - zugelassener Physiotherapeut - Voraussetzungen für

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Verrechnung einer Heizkostennachforderung

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußberufung - Gegenstand des

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65

    Berufungsanschließung - Beschwer des sich Anschließenden - Erweiterung des

  • SG Karlsruhe, 24.07.2014 - S 4 SO 1672/13

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

  • BSG, 08.07.1969 - 9 RV 256/66

    Entscheidung über mehrere Ansprüche - Berufungsgegenstand - Zulässigkeit der

  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 8/21 R

    Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII stellt unter Betonung des Herkunftsprinzips auf den gewöhnlichen Aufenthalt "im Bereich" eines SGB XII-Trägers ab (vgl BSG vom 5.7.2018 - B 8 SO 32/16 R - BSGE 126, 174 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 5, RdNr 21; Schlette in Hauck/Noftz SGB XII, § 98 RdNr 45, Stand 5. EL 2023) und damit auf einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (vgl auch Hosten, NZS 2022, 395) .
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